Natur(zer)störer

Es ist beispiellos, was sich derzeit zu Lasten aller Naturschutz-Bemühungen in Deutschland abspielt. Wir beklagen ein rücksichtsloses Vorgehen, das Ignorieren der Vernunft und eine äußerst mangelhafte bis fehlende wissenschaftliche Begleitung. Darüber hinaus ist das absichtliche Vertreiben von Wildtieren (z.B. Greifvogelverfolgung) nach Aussagen von Naturschutzverbänden und Sachverständigen kriminell.

Wald Betreten verboten
Wald – auf sich allein gestellt 🙂

Nervosität bei den Naturschutzverbänden

Die Arbeit von Naturschützern ist oft sehr schwierig und teils erfolglos, weil sie sich für den Schutz von Ökosystemen und Arten einsetzen, die von vielen Faktoren bedroht werden. Neben politischen und wirtschaftlichen Hindernissen kann die Arbeit von Naturschützern auch frustrierend sein, wenn ein Misserfolg schwerwiegende Folgen hat, wie etwa den Zusammenbruch von Populationen, den Verlust von Lebensräumen und die Zerstörung von Ökosystemen.

Erneuerbare Energien sind nicht automatisch umweltfreundlich. Der Bau von Windkraftanlagen in sensiblen Regionen trotz Warnungen aufmerksamer Umweltschützer kann zu schwerwiegenden Umweltproblemen führen. Sensible Natur wird mit Baggern und riesigen Windrädern zerstört, Raum für biologische Vielfalt und Wildnis geht verloren.

Sinn von Wildnis

„Wildnis“ ist in Deutschland im Wortsinne kaum noch oder gar nicht mehr zu finden. Wie könnte man Wildnis überhaupt definieren?

Wildnis bezieht sich auf unberührte, natürliche Gebiete, die weitgehend frei von menschlicher Einflussnahme sind. Diese Gebiete können Wälder, Wüsten, Berge, Küstengebiete, Flusslandschaften oder andere unentwickelte Regionen sein.

Wildnisgebiete sind in der Regel nicht besiedelt oder bewirtschaftet, und ihre Umweltbedingungen sind weitgehend durch natürliche Faktoren wie Wetter, Geologie und Tier- und Pflanzenpopulationen bestimmt. Sie bieten Lebensräume für eine Vielzahl von Wildtieren und Pflanzen, viele davon bedroht oder gefährdet.

Wildnisgebiete werden oft als wichtige natürliche Ressource betrachtet, da sie den Menschen eine Reihe von Vorteilen bieten, wie z.B. sauberes Wasser, Luftqualität und Landschaftsschönheit. Sie können auch als wichtige Gebiete für die Forschung und Bildung dienen, und als Orte der Erholung und des Abenteuers für Wanderer, Naturliebhaber und andere Outdoor-Enthusiasten.

ChatGPT

Die Erklärung stammt von einer künstlichen Intelligenz, zusammengefasst aus verschiedenen Internet-Quellen. Sie ist eingängig. Gibt es ein Recht auf Wildnis, seitens der Menschen, seitens der Tiere und Pflanzen?

Es drängt sich der Gedanke auf, in Bezug auf natürliche Ressourcen und Natur „Kolonialist im eigenen Land“ zu sein. Und dabei reden wir noch nicht über die immense wirtschaftliche Ausbeutung von Natur und Ländereien an anderen Flecken der Erde, um unseren Materialhunger für die „Energiekrisenbewältigung“ zu stillen.

Recht auf Wildnis

Ja, in Europa gibt es gesetzliche Regelungen und EU-Vorgaben für den Schutz von Wildnisgebieten. Im Jahr 2021 hat die Europäische Kommission das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2030 mindestens 30% der Landfläche und der Meeresgebiete der EU zu schützen, wovon auch ein Anteil für Wildnisgebiete vorgesehen ist.

Die rechtliche Grundlage für den Schutz von Wildnisgebieten in Europa ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU. Diese Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, besondere Schutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) auszuweisen und zu schützen, um gefährdete Arten und Lebensräume zu erhalten. Innerhalb dieser Schutzgebiete können auch Wildnisgebiete ausgewiesen werden.

Einige europäische Länder haben auch eigene Gesetze und Programme zum Schutz von Wildnisgebieten, wie z.B. das Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland. Insgesamt ist der Schutz von Wildnisgebieten jedoch noch immer eine Herausforderung in Europa, da viele dieser Gebiete von menschlichen Aktivitäten bedroht sind und es oft politische und wirtschaftliche Interessen gibt, die dem Schutz von Wildnis entgegenstehen.

Die EU-Petition „113/2020 “ wurde eingereicht – und abgewiesen. Darin wurde um Prüfung des Sachverhalts und mutmaßlicher Verstöße der deutschen Baupolitik bei Windkraftanlagen gegen europäisches Recht gebeten. Konkret ging es um den Verdacht der Inkaufnahme eines betriebsbedingten Tötungsrisikos und Verstöße gegen Art. 9 der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG am Beispiel der geplanten 247 m hohen Windkraftanlagen in Wiederau.

Die (Zer-)Störung der Natur

Im Moment läuft seitens der Bundesregierung und dem Bundestag eine Großoffensive gegen die Schutzrechte der Natur, der Landschaften und uns Menschen. Schon Ende Februar 2023 soll im Bundestag die Änderung des Raumordnungsgesetzes zu Gunsten der Windkraftindustrie und zum Nachteil für Mensch und Natur dahingehend geändert werden, dass weitere „Hürden“ bei Planung und Genehmigung fallen sollen.

Weiterhin wird an der Notfallverordnung gearbeitet, die selbiges zum Ziel hat. Hier geht es um die Umsetzung einer EU-Notfallverordnung, die auch den beschleunigten Ausbau der Windkraftanlagen beinhaltet.

Alles wird getan, um unseren riesigen, offenbar unbändigen Energiehunger für die stromintensive Technik und Mobilität der Neuzeit zu bewältigen. Dabei wäre nicht von der Hand zu weisen, dass es auch um eine Veränderung im Konsumverhalten geht. Und um ein “Weniger ist mehr”, um alternativ  den Energiebedarf zu verringern.

alte Windmühle
alte Windmühle auf einem Feld in Belgien

Ist „Energiewende“ ein zu schönes Wort? Handelt es sich doch eher um eine „Energiekrisenbewältigung“? Wohl wissend, dass fossile Energieträger aus bekannten Gründen ausgedient haben, aber andere Energieträger noch gar nicht zur Verfügung stehen. Man sollte es beim Namen nennen.

Wildtiere werden aus Plangebieten vertrieben

Naturschutzverbände stehen der aktuellen Entwicklung zunehmend mahnend oder gar fordernd gegenüber. Der „Naturschutzreport in Sachsen 2022“ ist eine absolut lesenswerte Lektüre: „An vielen Orten in Sachsen gehen Lebensräume verloren und die Tiere und Pflanzen verschwinden mit ihnen.“

Auf Seite 43 bringt das NABU-Naturschutzinstitut Dresden das Beispiel der Vogelbeobachtung im geplanten Windenergie-Vorranggebiet Rückersdorf bei Neustadt auf. Im Frühsommer „gähnende Leere“ statt des üblichen und noch 2021 dokumentierten Getümmels. Das Wort „Greifvogelverfolgung“ in Flächen für Windenergienutzung taucht auf. Es meint umweltkriminelle Handlungen, um störende Planungshindernisse zu beseitigen. Es werden also gezielt Wildtiere vertrieben!

Wildtiere sterben im Umfeld der Windkraftindustriegebiet

Immer wieder gibt es Indizien, dass größere Tiere wie Vögel in Windgebieten zu Schaden oder zu Tode kommen. Zu kleinere Tieren wie Fledermäusen oder Insekten oder Bodenbewohnern, die den Geräuschen, Schatten“spielen“ oder technischen Absonderungen wie Staub, Flüssigkeiten, Ausgasungen / Rauch oder Änderungen des Mikroklimas (fehlender Tau durch Verwirbelung der bodennahen Luftschichten) ausgesetzt sind, gibt es bis heute keine belastbaren, neutralen Untersuchungen. Besser nicht untersuchen, bevor das Ergebnis nicht in die Linie passt? Die Auswirkungen treten dennoch ein und der Schaden unausweichlich.

Fakt ist: Müssen die Wildtiere in der Nähe solcher Maschinen leben, ist ihr Lebensraum stark eingeschränkt. Er ist so stark verändert, dass es direkt (z.B. Anprall) oder indirekt (z.B. Luftdruck, Schwingungen) zu Schädigungen und Tod kommen kann. Und der Mensch mit seinen beschränkten Sinnen und subjektiven Studien maßt sich an zu beurteilen, wie gering oder stark die Belastungen für die Tiere sind.

Der bekannte Naturfilmer und Sachverständige Andreas Kieling wies auf die Verfolgung von Wildtieren und weitere Probleme hin.

https://www.youtube.com/watch?v=KUesTrSjdrA&list=PLym3kHslkMbyrW6npgzMb2aFCt_dDCV0c

Hier im Beitrag von arte wird der Beweis geführt, dass die für einen Milan vom Menschen festgelegten Aktionsräume (Mindestabstand Horst ↔ Windrad) überhaupt nicht ausreichen und gar keinen effektiven Schutz vor Windrad-Kollisionen bedeuten.

In unserem Gebiet gibt es noch recht viele Vögel, die hier heimisch sind oder als Gäste des Vogelzuges entlang der verbliebenen „grünen Routen“ bei uns einkehren. Im Winter rasten bisweilen tausende Wildgänse. Werden sie auch vertrieben oder zu Schlagopfern?

Studien, und weiter viele offene Fragen

Es gibt kaum zitierwürdige Studien, die eine objektive Sicht auf die Auswirkung der massiven Störungen durch die Windradmaschinen bieten. Vorschriften sind veraltet (z.B. TA Lärm) und werden (zweckdienlich?) nicht aktualisiert. Aktuelle Studien eilen den Entwicklungen der Windradgiganten hinterher und enden häufig mit berechtigtem Selbstzweifel an der Aussagekraft.

Recht sachlich ist eine Antwort des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende KNE vom August 2020 auf die „Anfrage Nr. 166 zum Stand des Wissens zu Zusammenhängen zwischen Anlagendimensionen, Flughöhen und Kollisionsrisiken von Vögeln an Windenergieanlagen„. Sie fasst vorliegende Studien zusammen. Auch hier zeigen die Texte recht viele offene Fragen. Hieraus einige Zitate:

… Die Arten Rotmilan, Seeadler, Wiesenweihe und Uhu haben in Bezug auf Windenergieanlagen kein Ausweichverhalten gezeigt.

… Fachwissenschaftlich lassen sich Kollisionsrisiken aufgrund der präferierten Flughöhen außerhalb des Rotorbereichs derzeit nur für wenige Arten (Uhu im Flachland, Weihen) ausschließen.

… Es ist nicht auszuschließen, dass die vorliegenden Studien und die Erkenntnisse zu (präferierten) Flughöhen eine Reihe von Schätz- und Messungenauigkeiten enthalten, die ihre Belastbarkeit einschränken.

… Die fachwissenschaftliche Evidenz über artspezifisches und jahreszeitliches Flugverhalten und über daraus abzuleitende Flughöhen ist bisher noch gering.

KNE, Anfrage 166

Die Antwort des KNE referenziert ein Forschungsprojekt zur Gefährdungssituation windenergiesensibler Vogelarten durch höhere Anlagen. Dieses wird seit geraumer Zeit im Rahmen eines Forschungsprojektes am Bundesamt für Naturschutz BfN untersucht: Bewertung der Auswirkungen von Windenergieanlagen der neuen Generation – einschließlich Kleinwindenergieanlagen (KWEA) in der Stadt – auf das Kollisionsrisiko von Vögeln und Fledermäusen. Ergebnisse liegen heute (Februar 2023) noch nicht vor.

Eine andere, abgeschlossene Studie des BfN widmet sich dem „Betriebsmonitoring von WEA im Wald – Auswirkungen auf die Avifauna„. Die Ergebnispräsentation erschien im Februar 2023 als Schrift zur „Auswirkungen von WEA auf die akustische Aktivität ausgewählter Waldvogelarten„. Die Notwendigkeit der Studie wird u.a. begründet mit „Derzeit liegen insgesamt nur sehr wenige Untersuchungen zu Störungswirkungen von WEA auf Waldvögel vor“.

In der durchaus aufwändigen Studie wurde geschlussfolgert, dass die akustische Aktivität für alle betrachteten Zielvogelarten mit der Entfernung zu WEA anstieg und dass es nahe der WEA weniger wahrscheinlich war, einen Ruf aufzunehmen. Die Ergebnisse sind jedoch nur schwer zu interpretieren:

… Folgende Erklärungsmöglichkeiten bestehen in Bezug auf diese Ergebnisse:
• Physische Absenz: die Vögel meiden die Nähe der WEA.
• Akustische Absenz: die Vögel meiden die Nähe der WEA nicht, rufen dort aber seltener.
• Akustische Maskierung: die Vögel rufen in WEA-Nähe, die WEA-Geräusche überdecken
jedoch die Vogelrufe in den Aufnahmen.
Derzeit lässt sich anhand der vorgenommenen Auswertung und des angewendeten Untersuchungsdesigns nicht eindeutig beurteilen, welche der hier genannten Hypothesen(-kombinationen) tatsächlich zutrifft. Hierfür sind weitere Auswertungen und Untersuchungen erforderlich, die im Rahmen der vorliegenden Studie nicht möglich waren.

Auswirkungen von WEA auf die akustische Aktivität ausgewählter Waldvogelarten, BfN-Schriften 643 / 2022

Höchstes Windrad Mittelsachsens im Bau

Das jüngste Beispiel dieser Ignoranz ist die Planung des Windrads in Diethensdorf, nahe  des Naturschutzgebietes „Sandberg Wiederau und Klinkholz (NSG-Nr. C 79, s.a. bei Protect Planet) – das doch eigentlich  schutzwürdig ist? Nun beginnt der Bau (s. FP 22.2.23 „Höchstes Windrad in Mittelsachsen: Bau bei Wiederau beginnt”) .

Windrad Wiederau
links: genehmigtes Windrad Wiederau (Vision), Blick von der Straße zwischen Wiederau und Stein

Im Planungsgelände des Windindustriegebiets von Königshain-Wiederau / Frankenau besteht seit vielen Jahren ein Naturvorranggebiet der Stadt Mittweida. Es hat sich zu einem der letzten Rückzugsgebiete in unserer sonst ausgeräumten Landschaft entwickelt. Es muss unangetastet bleiben!

Fazit

Es ist ignorant, zur Bewältigung der Energiekrise unsere Natur zu (zer)stören, ohne sich über die Folgen im Klaren zu sein. Die Planung von „Ausgleichsmaßnahmen“ und zudem weit weg vom Ort der (Zer-)Störung ist ein Hohn.

Das letzte Wort darf noch einmal die Künstliche Intelligenz ChatGPT haben. Eingängig?!

Es ist wichtig, dass wir uns der Tatsache bewusst sind, dass erneuerbare Energien nicht immer umweltfreundlich sind und dass der Bau von Windkraftanlagen in sensiblen Regionen zu schwerwiegenden Umweltproblemen führen kann. Wir sollten uns dafür einsetzen, dass Windkraftanlagen in Bereichen gebaut werden, die bereits von menschlichen Aktivitäten beeinträchtigt sind, wie z.B. auf Brachland oder in Industriegebieten. Zudem müssen wir sicherstellen, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen sorgfältig durchgeführt werden und dass die Auswirkungen auf die Natur minimiert werden.

Wir müssen uns auch daran erinnern, dass erneuerbare Energiequellen nur ein Teil der Lösung für den Klimawandel und die Umweltzerstörung sind. Um wirklich einen positiven Unterschied zu machen, müssen wir uns bemühen, unseren Energiebedarf insgesamt zu reduzieren und alternative, nachhaltigere Formen der Energieerzeugung zu erforschen und umzusetzen. Nur so können wir eine Zukunft schaffen, die sowohl für uns als auch für unsere Kinder lebenswert ist.

ChatGPT