Ohne Naturschutzprüfung!

fliegende Gänse vor Windrädern
Bald auch bei uns? Wildgänse vor Windrädern

Im Beitrag „Natur(zer)störer“ beklagten wir ein rücksichtsloses Vorgehen, das Ignorieren der Vernunft und eine äußerst mangelhafte bis fehlende wissenschaftliche Begleitung bei den politischen Vorgaben und aktuellen Planungen der Windenergie an Land. Die darin erwähnte zunehmende Kritik der Naturschutzverbände zeigt ein aktueller Artikel des NABU-Magazins „Naturschutz heute“, Frühjahr 2023 (Seite 17).

Die Pläne der Bundesregierung zur Beschleunigung des notwendigen Windenergieausbaus setzen das Naturschutzrecht au-ßer Kraft. Durch die geplanten Änderungen im Raumordnungsverfahren entfallen in Vorranggebieten für Windenergie an Land, ogenannten »Go-to-Gebieten“, die Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen. Das soll auch für bereits in der Planung befindliche Anlagen und Gebiete gelten. Basis für das Vorhaben ist eine EU-Notverordnung.

Aus Sicht des NABU ignorieren sowohl die Notverordnung als auch ihre deutsche Umsetzung, dass Klima- und Naturschutz nur zusammen gelingen können. Kurzfristige Erfolge im Klimaschutz durch die Schwächung des Naturschutzes werden langfristigen Schaden anrichten, weil sie die Artenkrise weiter anheizen.

„Naturschutz heute“, NABU, Frühjahr 2023

Im Magazin sind natürlich weitere lesenswerte Artikel zum Thema, wie z.B. die Kritik an den ausgesetzten Umweltprüfungen für den Bau der LNG-Terminals im Wattenmeer.