[aenderungsdatum]
„Stellungnahme der Bürgerinitiative LeiF“ hier lesen.
Aktuell:
Vom 13.09. bis 29.10.2021 legte der PVRC offiziell das Regionale Windenergiekonzept zur Anhörung aus. In unserer unmittelbaren Region sind etwa 12 riesige Windräder geplant!
Direkter Link zu den Unterlagen.
Alle Bürger konnten sich beteiligen. → Thematiken und Briefvorlage, sowie siehe unten.
Aus der Bekanntmachung:
„Die Begründung des Beschlusses Nr. 05/2021 zur frühzeitigen Unterrichtung, das Regionale Windenergiekonzeptals Grundlage für den Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Wind, die Scoping-Unterlagen und eine Liste der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen liegen von Montag, dem 13. September 2021 bis einschließlich Freitag, dem 29. Oktober 2021 in der Verbandgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz; Zimmer 259; Haus 4; Werdauer Straße 62; 08056 Zwickau während der Sprechzeiten:
- Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für jedermann zur Einsichtnahme aus. … Die Unterlagen der frühzeitigen Unterrichtung stehen während der Zeit der Unterrichtung auch auf der Homepage des Planungsverbandes Region Chemnitz unter www.pv-rc.de zur Einsichtnahme und zum Download bereit.“
Am 1.7.21 fand in Plauen die 29. Sitzung der Verbandsversammlung in Plauen statt. Die Festlegungen zur Windenergienutzung sollen auf der Grundlage eines aktualisierten Regionalen Windenergiekonzepts in einem selbständigen Teilregionalplan Wind erfolgen. Fokus der Veranstaltung war das Regionale Windenergiekonzept.
Es enthält eine Liste harter Tabuzonen, in denen keine Windenergieanlagen gebaut werden dürfen. Dazu wurden thematische Einzelkarten zu den in Kapitel 2.2 bestimmten harten Tabuzonen (Achtung, 48 MByte-Zip) veröffentlicht. Harte Tabuzonen können nicht diskutiert werden. Weiche Tabuzonen können sehr wohl für den begründeten Bau der WEA geöffnet werden. Diese sind jedoch noch nicht gelistet.
Windgebiet kontra Natur
Viele Bürgerinitiativen und Einzelinteressierte waren als Zuhörer in der Festhalle Plauen anwesend. Auch wir die BI LeiF konnten nach der vorherigen erfolgreichen Anmeldung im Saal den Ausführungen und der teils tatsächlich kontroversen Debatte lauschen.
Danach würden wir tatsächlich ein Windgebiet werden. Ungeachtet des von der Stadt parlamentarisch beschlossenen Flächennutzungsplans. Dieser enthält nämlich laut Herrn OB Schreiber für das Gebiet keine Windkraftvorrangflächen, sondern ist ein Vorrang – und Vorhaltegebiet für Natur- und Landschaft.
Auffällig ist, dass der gesamte Bereich des bewaldeten Hügels zwischen Königshain und Frankenau im 1000m-Abstand als „Potenzialgebiet Wind“ ausgewiesen ist (M25). Dazu kommt ein weiteres Gebiet neben der „Bocke“ (M26). Und auch zu bemerken ist ein Gebiet (M24) in Umkreis des geplanten Schweinestalls, zwischen Wiederau und Topfseifersdorf. Heftig auch die weitere Ausbreitung in Wiederau Richtung Königshainer Wald sowie Sandberg Wiederau und Klinkholz (M27).
Einwand möglich
Damit würde Realität, dass Flächennutzungspläne laut den Erfahrungen des Fachanwalts Torsten Schmidt (Infoveranstaltung Turnhalle 9/2020, „Profitieren unsere Bürger von Windparks?„) recht häufig gekippt werden. Die Stadt wird das Vorgehen zumindest hinterfragen. Jeder Bürger und jede Bürgerin, welche mit diesem Vorgehen nicht einverstanden ist, konnte das mit einem Einwand ebenfalls tun!
Maxi Muster Musterstraße 1 09648 Mittweida Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle Verbandsvorsitzender Landrat Herr Rolf Keil Email: verbandsvorsitzender@pv-rc.de Werdauer Straße 62 08056 Zwickau Mittweida, xx.08.21 Einwand zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplanes Wind, Regionales Windenergiekonzept Stand 01.07.2021 hier Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz ( ROG ) und § 8 ROG Sehr geehrte Damen und Herren, ... Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ich mit hier vorliegendem Schreiben keinen Widerspruch im Sinne der Rechtsbehelfsbelehrung zum o.g. Bescheid einlege. Mit freundlichen Grüßen Maxi Muster