EU-Petition 1113/2020 – Verstöße der Baupolitik?

EU-Parlament

Eine 🇪🇺 EU-Petition ist gestartet. Es wird darin um die Prüfung des Sachverhalts und mutmaßliche Verstöße der deutschen Baupolitik bei Windkraftanlagen gegen Europäisches Recht gebeten.

Am Beispiel der 247 m hohen neu geplanten Windräder in Wiederau wird möglicherweise ein betriebsbedingtes Tötungsrisiko in kauf genommen und damit gegen Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG verstoßen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Petition mit Nummer 1113/2020 ebenfalls unterzeichnen möchten. Dafür ist es notwendig, sich unter Wahrung der Vertraulichkeit zu registrieren. Bitte gern auch weitergeben …

https://www.gegenwind-wiederau.de/s/cc_images/teaserbox_2484012203.jpg?t=1601747086
Schwarzstorch in Wiederau
Schwarzstorch in Claußnitz
Schwarzstorch in Claußnitz

Inhalt der Petition:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
in Deutschland werden immer mehr Windkraftanlagen (WKA) gebaut. Um den möglichen Ausbau zu forcieren, hat man das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Dadurch werden trotz artenschutzrechtlichen Verboten und Regelungen, Ausnahmen für den Ausbau der Windenergie zugelassen.

Vor allem stark gefährdete Tierarten haben nicht mehr den Schutz, welchen sie benötigen. Jährlich werden tausende geschützte Vögel und Fledermäuse, durch die WKA getötet (betriebsbedingtes Tötungsrisiko). Aus unserer Sicht wird damit gegen Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG verstoßen.

Ein aktuelles Bespiel ist der Bauantrag für eine WKA in der Gemeinde Königshain-Wiederau, in Sachsen. Die geplante WKA soll eine Höhe von insgesamt 246 m haben. Diese wird in einem sogenannten Flächenbiotopverbund direkt neben einem Feldgehölz, welches als Flächennaturdenkmal ausgeschildert ist, gebaut werden. In einem Gutachten wurde empfohlen, dieses Gehölz zu roden.

In unmittelbarer Nähe zu der geplanten WKA konnten, durch den Naturschutzbeauftragten sowie die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes folgende geschützte Tiere, welche alle auf der Roten Liste registriert sind, festgestellt werden.

Säugetiere

  • Baummarder – Martes martes: RL SN 3
  • Siebenschläfer – Glis glis: RL SN 3
  • Feldhase – Lepus europaeus RL SN3
  • Großes Mausohr – Myotis myotis RL SN 3
  • Abendsegler – Nyctalus noctula RL SN V
  • Breitflügelfledermaus – Eptesicus serotinus RL SN

Vögel: 

  • Schwarzstorch – Ciconia nigra RL SN V (3)
  • Kuckuck – Cuculus canorus RL SN 3
  • Schleiereule – Tyto alba RL SN 3
  • Waldohreule – Asio otus RL SN V
  • Baumpieper – Anthus trivialis RL SN 3
  • Rauchschwalbe – Hirundo rustica RL SN 3
  • Rotmilan – Milvus milvus RL SN V

RL = Rote Liste 
SN= Sachsen
Stand 2019

3 = Gefährdet
3) = Art schwankt stark zu
V = Art der Vorwarnliste

Natürlich gibt es weit mehr Tierarten in der Nähe der geplanten WKA, welche durch den Bau zusätzlich gefährdet sind. Durch den Bau der WKA wird gegen Art. 9 der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG verstoßen. Ein Gericht in Gießen hat diesen Verstoß  bereits festgestellt.

Dennoch werden weiterhin WKA geplant und gebaut. Zudem plant Deutschland ein Investitionsbeschleunigungsgesetz sowie eine Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetz. Damit wird die Errichtung von WKA zu einer Frage der nationalen Sicherheit. Dadurch müsste, bei der Genehmigung und dem Bau von WKA, der Natur- und Umweltschutz nicht mehr in dem Maß beachtet werden, wie bisher.

Ich bitte Sie, den Sachverhalt und einen möglichen Verstoß gegen Europäisches Recht zu prüfen.“