Rückbaukosten von Windrädern: Wer zahlt am Ende wirklich?

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Der Bau von Windenergieanlagen (WEA) wird häufig mit regionaler Wertschöpfung und langfristigen Vorteilen beworben. Weit weniger Beachtung findet jedoch eine zentrale Frage, die erst Jahrzehnte später akut wird: Wer trägt die Kosten für den vollständigen Rückbau – und wer haftet, wenn das hinterlegte Geld nicht reicht?
Rückbaukosten: ein unterschätztes Risiko
Aktuelle Debatten zeigen, dass die für den Rückbau hinterlegten Sicherheitsleistungen oft deutlich zu niedrig angesetzt sind. Ein prominentes Beispiel ist der Windpark Reinhardswald in Hessen. Dort befürchtet die Gemeinde Wesertal ein finanzielles Risiko von über zwei Millionen Euro, falls die Rückbausicherheiten nicht ausreichen. Insgesamt könnten die tatsächlichen Rückbaukosten der 18 Anlagen nach fachlichen Einschätzungen sogar im dreistelligen Millionenbereich liegen – weit über den bisher hinterlegten Bürgschaften. [hna.de], [keinwindradimwald.de]
Diese Diskussion ist kein Einzelfall. Die gesetzlich geforderte Rückbauverpflichtung (§ 35 Abs. 5 BauGB) schreibt zwar vor, dass Windräder einschließlich Fundamente und Bodenversiegelungen vollständig zu entfernen sind. Eine bundeseinheitliche und realistische Berechnung der Rückbaukosten existiert jedoch nicht, die Höhe der Sicherheitsleistung liegt im Ermessen der Genehmigungsbehörden. [fachagentu…d-solar.de], [bundestag.de]

Betreiberstrukturen: schlank kalkuliert, haftungsarm
In der Praxis werden Windparks – ebenso wie zunehmend große Batteriespeicher – häufig von schlank kapitalisierten Projektgesellschaften errichtet, meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Nicht selten wird sogar pro Windrad eine eigene Gesellschaft gegründet, mit minimalem Stammkapital und hoher Fremdfinanzierung.
Beispiele hierfür finden sich vielerorts, etwa bei Windparks, in denen mehrere nahezu identische Betreibergesellschaften parallel existieren. Das Geschäftsmodell ist klar:
- Während der Betriebsjahre werden Gewinne ausgeschüttet.
- Wertvolle Assets sind verkauft oder beliehen.
- Am Ende der Laufzeit sind Komplementär‑GmbH und KG wirtschaftlich weitgehend leer.
Kommt es dann zum Rückbau, ist bei einer Insolvenz des Betreibers kein nennenswertes Vermögen mehr greifbar.

Zustandsstörer: Haftung trifft den Eigentümer
Rechtlich entscheidend ist ein Punkt, der vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Zustandsstörer ist der Grundstückseigentümer. Reicht die Sicherheitsleistung des Betreibers nicht aus oder ist dieser nicht mehr leistungsfähig, kann die Behörde den Rückbau dennoch anordnen – notfalls im Wege der Ersatzvornahme.
Für Windparks in öffentlicher Hand bedeutet das: Der Landkreis und letztlich der Steuerzahler tragen die Rechnung, wie das Beispiel Reinhardswald eindrücklich zeigt. [hna.de]
Besonders brisant ist die Situation bei Anlagen auf Privatgrundstücken – etwa von Landwirten, Erbengemeinschaften oder Genossenschaften. In diesen Fällen haften die Grundstückseigentümer subsidiär für den Rückbau, selbst wenn der Betreiber eine eigenständige Gesellschaft war. Dieses Risiko wird in vielen Pachtverträgen unzureichend abgesichert oder schlicht unterschätzt. [kanzlei-fu…atrecht.de]
Langfristige Folgen für Eigentümer und Erben
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Belastete Grundstücke verlieren an Marktwert. Bei Verkauf oder Vererbung wirken sich mögliche Rückbau‑ und Haftungsrisiken deutlich negativ auf den Preis aus. Was kurzfristig als lukrative Pachteinnahme erscheint, kann sich langfristig als erhebliche finanzielle Bürde für Eigentümer und deren Nachkommen erweisen.
Fazit
Der Ausbau der Windenergie blendet systematisch die End‑of‑Life‑Kosten aus. Solange Rückbaukosten zu niedrig kalkuliert, Sicherheitsleistungen unzureichend und Betreiberstrukturen haftungsarm gestaltet sind, bleibt ein erhebliches Risiko bestehen – für Kommunen, Steuerzahler und private Grundeigentümer.
Eine ehrliche Energiewende muss diese Kosten offen benennen und realistisch absichern. Alles andere verschiebt die Rechnung in die Zukunft – zu Lasten derjenigen, die am wenigsten davon profitieren.
Quellen (Auswahl)
- HNA: Rückbau-Kosten für Windpark Reinhardswald könnten Wesertal zwei Millionen Euro kosten (18.02.2026) [hna.de]
- Landkreis Kassel / HNA (2025): Berechnung und Kritik der Rückbausicherheiten im Reinhardswald [keinwindradimwald.de]
- Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Windenergieanlagen: Rückbaupflicht und Haftung (WD 5‑077/25) [bundestag.de]
- Kanzlei Meier Greve: Rechtsprobleme beim Rückbau und Repowering von Windkraftanlagen [kanzlei-fu…atrecht.de]