Wir begrüßen die aktuelle Entscheidung des Freistaates Sachsen, Windenergievorhaben künftig im Einzelfall befristet zu untersagen, wenn sie der laufenden Regionalplanung entgegenstehen. Damit soll verhindert werden, dass außerhalb der vorgesehenen Windenergiegebiete Fakten geschaffen werden, bevor die Regionalpläne abgeschlossen sind.
Richtiger Schritt
Eine Regionalplanung macht wenig Sinn, wenn während ihrer Entstehung Windräder dort genehmigt werden, wo sie nach dem zukünftigen Plan möglicherweise gar nicht vorgesehen sind. Ein solcher Wildwuchs musste verhindert werden.
Das kommt auch Natur, Landschaft und den Menschen vor Ort zugute. Gerade diese Interessen müssen bei der Auswahl geeigneter Windenergieflächen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Kein Platz bei uns
Der aktuelle Entwurf des Raumordnungsplans Wind 2026 sieht beim WEG 16 Mittweida/Ökopark Abstände von teilweise nur etwa 600 Metern zur Wohnbebauung in Frankenau vor. Theoretisch wäre das ein vorgesehenes Planungsgebiet, in dem Anträge gestellt werden könnten?
Unsere Position bleibt klar: Für Windindustrieanlagen dieser Größenordnung gibt es in unserer dicht besiedelten und naturräumlich sensiblen Region keinen geeigneten Platz.
Genau deshalb haben wir in unserer ausführlichen Stellungnahme zum Regionalplan erhebliche Bedenken vorgebracht. Sie betreffen unter anderem Trinkwasser-, Natur-, Arten- und Landschaftsschutz, technische Risiken sowie die Interessen der hier lebenden Menschen.
Keine Fakten schaffen
Die fachaufsichtliche Weisung aus Dresden ist deshalb ein wichtiges und richtiges Signal, um der wilden Jagd der Investoren und Planer nach WindradSandorten Einhalt zu gebieten.
Zugleich sehen wir mit Sorge, dass Planungsunterlagen und damit Anträge unvollständig sind, aber dennoch genehmigt wurden und werden. Über solch fehlerbehaftete Verfahren wurden bereits Windräder gebaut und in Betrieb genommen. Das ist ein weiteres Thema, welches aufgearbeitet wird.