Genehmigung Windrad erteilt

[aenderungsdatum]

Update März 2022: Nach unserem Kenntnisstand sind die verschieden begründeten Widersprüche – teils mit Kosten laut Gebührenordnung der Genehmigungsbehörde belegt – abgelehnt worden.

Übersicht

Das Windrad-Monster in Wiederau wurde „imissionsschutzrechtlich genehmigt“. Die Genehmigung ist nach den zahlreichen Widersprüchen vom LRA öffentlich gemacht worden. Widersprüche waren bis 06.09.21 (21.8.21 nach der Veröffentlichung 22.7.21) möglich. Und wurden eingereicht.

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde Königshain-Wiederau.

Windrad Wiederau
Windrad Wiederau (Vision)

Viele Fragen sind offen, über die sich Investoren, Planer und Genehmiger hinwegsetzen. Man kann zudem davon ausgehen, dass es sich um ein Exempel handelt.

(Siehe auch Beitrag „Windrad-Projekt bei Wiederau: Baustart bereits 2022?“ in der Freien Presse)

Bei Erfolg sind alle Bedenken und Kritiken über Bord geworfen. Es muss dann neben jener Anlage hier mit der Genehmigung weiterer Windrädern „rund um Königshain-Wiederau“ (Zitat Stadtwerke Leipzig ) und des Windkraftindustriegebietes in Frankenau- Königshain (andere Investoren) gerechnet werden.

Geplante Windparks – die Windanlage Königshain-Wiederau

In den nächsten Jahren entsteht rund um die Gemeinde Königshain-Wiederau eine neue Windenergieanlage. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Stadtwerke Leipzig, Erneuerbare Energien „Frischer Wind für Leipzig“

Goldgräberstimmung in Sachsen

Der Regionalplan zur Auszeichung der Windvorranggebiete ist noch nicht beschlossen, Mindestabstände zur Wohnbebauung sind noch nicht gesetzlich verankert, 10H wurde verhindert. Naturschutz (u.a. das „Neue Helgoländer Papier„) , gesundheitliche Auswirkungen auf Mensch und Tier, betriebswirtschaftliche Aufrechnungen bei Verwendung von Fördergeldern und Gewinnhoffnung der Kleinanleger werden durch ein (gewolltes?) Erkenntnisvakuum nicht in dem Maße betrachtet, wie es allein der gesunde Menschenverstand für richtig hält. Regionalpläne müssen sich Konstrukten wie dem „Abwägungsabschichtungsvorbehalt“ unterordnen.

Das LRA handelt getreu und vorschriftsgerecht entlang dieser Regeln und „muss genehmigen“. Diese Regeln decken die Situation nach unserer Meinung nur unvollständig ab. Wird die Wissenschaft und der Wille der in dieser Landschaft und Region wohnenden ignoriert, sind keine rationalen Entscheidungen mehr möglich?!

Wider dem „Erkenntnisvakuum“: Beachten Sie hierzu auch unsere Erkenntnissammlung in den Beiträgen der Kategorie Windkraft.

Widerspruch versus Einwand

Wer als Nachbar (geografisch / rechtlich – theoretisch aus Sicht Immsionsschutz auch jeder, der von den Immissionen der Anlage betroffen) Widerspruch einlegen möchte, muss sich das gut überlegen.

Denn wenn dieser Widerpruch aus Sicht der Behörde ungerechtfertigt ist (z.B. fehlende direkte Beeinträchtung (→ Erkenntnisvakuum!) und nach einer Mahnung des LRA nicht zurückgezogen wird, kann dieser Widerspruch gebührenpflichtig zurückgewiesen werden 💣.

Die Gebühren sind vermutlich im vier..fünfstelligen Bereich. Nicht ausreichend fundierte und anwaltlich unterstütze Widersprüche sind daher für Bürger und Bürgerinnen ein höchst gefährlicher und finanziell riskanter Weg, um nach den Monologen der Planer im Vorfeld auf den letzten Metern der Genehmigung eine solche Anlage noch zu verhindern …

ABER: es bleibt auf jeden Fall die unverfänglichere Form des Einwands. Dieser wiegt zwar nicht so schwer wie ein Widerspruch. Enthält der Einwand jedoch konkrete Aussagen zu Sachverhalten wie der immissionsschutzrechtliche Bedenken (Lärm, Schall, Rauch, Brand, CFK, …) und Auswirkungen auf Natur (Tiere, Ökosphären), Menschen (Lebensituationen, Umfeld) und Wirtschaft (Austrocknung, werden diese der genehmigenden Behörde zur Kenntnis und fallabhängigen Prüfung gegeben. Dann kann sich diese nicht zurückziehen: „nicht gewusst“.

Maxi Muster
Musterstraße 1
09648 Mittweida

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
09599 Freiberg                                   Mittweida, xx.08.2021

Einwand gegen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in der Gemeinde Königshain-Wiederau

Aktenzeichen 23.5-561103-290/003-1.6.2V-20/02

Sehr geehrte Damen und Herren, 

...

Vorsorglich weise ich daraufhin, dass ich mit hier vorliegendem Schreiben keinen Widerspruch im Sinne der Rechtsbehelfsbelehrung zum o.g. Bescheid einlege.

Mit freundlichen Grüßen
Maxi Muster

Windrad Wiederau Jahresschatten
Windrad Wiederau Jahresschatten (Vision)