Im Zusammenhang mit den intransparenten Genhmigungsprozessen wie dem jüngsten Beispiel des Erlauer Riesen-Windrads ist die Frage relevant, wie dabei das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt?

Das Vorsorgeprinzip ist ein zentraler Pfeiler des deutschen Umweltrechts und gehört auch auf EU-Ebene zu den grundlegenden Leitlinien einer verantwortungsvollen Politik. Es geht darum, Risiken für Umwelt und Gesundheit frühzeitig zu erkennen und abzuwenden, noch bevor umfassende wissenschaftliche Gewissheiten vorliegen.
Rechtsgrundlage in Deutschland
Artikel 20a GG verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Daraus ergibt sich eine Verpflichtung zu vorsorgendem Handeln, insbesondere dort, wo potenzielle Gefahrenquellen bestehen, auch wenn noch keine endgültigen Beweise vorliegen.
Zusätzlich bestehen spezifische gesetzliche Vorsorgepflichten in Bereichen wie Immissionsschutz (z.B. dem BImSchG) und Wasserhaushaltsgesetz, die vorausschauend vorgehen und Schutzmaßnahmen bereits präventiv vorsehen.
Europäischer Kontext
EU-Umweltrecht integriert das Vorsorgeprinzip in mehreren Rechtsakten und betont Vorbeugung, Verhinderung von Umweltbelastungen am Ursprung sowie das Verursacherprinzip. Die EU setzt auf eine Abwägung von Nutzen und Risiken schon früh im Gesetzgebungsprozess [Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV].
Anstelle Reaktionsprinzip
Im Gegensatz zur rein reaktiven Vorgehensweise zielt Vorsorge darauf ab, Schäden zu vermeiden, statt erst auf Schadensereignisse zu reagieren. Dies erfordert oft frühzeitige Monitoring-, Evaluations- und Anpassungsmechanismen.
Vorsorge bei größeren Windenergieprojekten
Umwelt- und Gesundheitsrisiken fallen in den Bereich, für den das Vorsorgeprinzip gilt: Bei Windenergieprojekten geht es um Schutzgüter wie Flora und Fauna, Boden-/Wasserqualität, Lärm, Schattenwurf, Luftqualität und potenzielle gesundheitliche Auswirkungen auf Anwohner. Bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase sollten robuste Daten, transparente Bewertungsverfahren und klare Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorliegen.
Unabhängig davon, ob eine UVP-Pflicht besteht, fordert das Vorsorgeprinzip eine gründliche Abwägung von Umweltbelangen, öffentlicher Akzeptanz und Schutz der Gesundheit, inklusive Frühwarnmechanismen, Monitoring und Anpassungsmöglichkeiten bei neuen Erkenntnissen.
Fazit
Eigentlich bleiben mehr Fragen offen, als Antworten gegeben werden:
- Werden Transparenz und Nachvollziehbarkeit der zugrunde liegenden Daten und Gutachten sichergestellt?
- Gibt es klare Kriterien, wie potenzielle Umweltbelastungen bewertet und welche Vermeidungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind?
- Sind unabhängige Prüfungen oder Gutachterinnen/Gutachter beteiligt, und werden Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
- Wie wird auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagiert, insbesondere bei Unsicherheiten im Bereich Artenschutz, Lärm und Gesundheit?
Man halte diese Fragen gegen die Gutachten, Vorprüfungen, Genehmigungen, …